Das KunstUrhG selbst gibt die Antwort auf diese Frage:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich
zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der
Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem
Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der
Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende
Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein
Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau
gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die
dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder
Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung,
durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben
ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ausschließlich für den Privatgebrauch braucht man also keine Einwilligung, in fremde Häuser oder Gärten hineinfotografieren ist aber nicht erlaubt. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Wenn man sich also zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht 100% sicher ist, ob man die Bilder irgendwann mal in irgendeiner Weise veröffentlichen will, sollte man
a) die betreffenden Personen vorher oder hinterher fragen, ob das Fotografieren okay ist
b) zur Sicherheit einen kurzen Model-Release-Vertrag dabei haben oder zumindest Emailadressen austauschen.
Ich bin mittlerweile dazu übergegangen mit meinen "Modellen" aus dem Freundeskreis vorher einen Vertrag abzuschließen und unterwegs habe ich immer Stift und Papier oder sogar auch Kurzverträge dabei.
В двух словах - по немецким законам можно снимать людей для газет, либо при проведении выставок и других массовых мероприятий и если есть шанс, что фото сфотографированного вами человека Вы выложите в сеть или пойдет в печать, Вы должны с ним связаться и спросить его согласия.
В чужих домах и садах фотографировать без согласия владельца тоже нельзя. В общем, людей можно снимать только как часть ландшафта :D Поэтому я и не снимаю портреты незнакомцев...